AGB
Kluppak & Uyan GmbH
Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart
HRB 311310
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Kluppak & Uyan GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Dies umfasst insbesondere die Bereiche Bau, Kälte-, Klima-, Lüftungs- und Gebäudetechnik.(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.(2) Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.(2) Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 14 Tagen] nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB zu berechnen.(4) Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4. Werkvertrag & Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer übernimmt Arbeiten im Bereich Bau, Kälte-, Klima-, Lüftungs- und Gebäudetechnik sowohl als Dienst- als auch als Werkvertrag.
(2) Der Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot definiert. Änderungen bedürfen der Schriftform.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, notwendige Genehmigungen einzuholen und Zugang zu den Baustellen oder Gebäuden sicherzustellen.
(4) Falls der Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbringt, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Waren und installierten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf verbaute oder fest mit dem Gebäude verbundene Anlagen und Komponenten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln und diese nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu veräußern oder zu belasten.
(4) Falls der Auftraggeber die Vorbehaltsware weiterveräußert oder einbaut, tritt er bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen an den Auftragnehmer ab.
(5) Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer nach vorheriger schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Falls die Ware fest verbaut ist, erfolgt eine Rückabwicklung nur, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
(6) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt dies ausdrücklich.
6. Lieferung, Montage und Abnahme
(1) Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt.
(2) Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Montage. Die Inbetriebnahme oder Nutzung der Anlage gilt als Abnahme.
(3) Ist eine Abnahme aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht möglich, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber diese Frist verstreichen lässt.
7. Kündigung & Rücktritt
(1) Beide Vertragsparteien haben das Recht, bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen.
(2) Falls der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und einen angemessenen Schadensersatz für entgangenen Gewinn zu verlangen.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
8. Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(4) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.
9. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und gemäß der Datenschutzerklärung.
10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist [Gerichtsstand eurer Firma], sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.